Urlaubsanspruch für Minijobber: Welche Urlaubsrechte haben Sie?
Auch wenn Sie nur wenige Stunden pro Woche arbeiten – als Minijobberin oder Minijobber haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen, wie viele Urlaubstage Ihnen zustehen und wie Sie Ihren Urlaub berechnen können.
Grundlegende Urlaubsrechte im Minijob
Minijobber haben die gleichen Urlaubsrechte wie Vollzeitbeschäftigte. Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der gesetzliche Mindestanspruch:
- 24 Werktage pro Jahr (bei einer 6-Tage-Woche)
- 20 Arbeitstage pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche)
So berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch
Der konkrete Urlaubsanspruch richtet sich nach Ihren regelmäßigen wöchentlichen Arbeitstagen. Die Formel zur Berechnung lautet:
(Anzahl der Arbeitstage pro Woche × 20 Urlaubstage) ÷ 5 = Ihr Urlaubsanspruch
Beispiele für den jährlichen Urlaubsanspruch:
- Bei 1 Arbeitstag pro Woche: 4 Urlaubstage
- Bei 2 Arbeitstagen pro Woche: 8 Urlaubstage
- Bei 3 Arbeitstagen pro Woche: 12 Urlaubstage
- Bei 4 Arbeitstagen pro Woche: 16 Urlaubstage
- Bei 5 Arbeitstagen pro Woche: 20 Urlaubstage
Urlaubsvergütung
Während des Urlaubs haben Sie Anspruch auf Weiterzahlung Ihres regulären Arbeitsentgelts. Die Berechnung erfolgt auf Basis Ihres durchschnittlichen Verdienstes der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn.
Besondere Regelungen und Hinweise
Anteiliger Urlaub im ersten Arbeitsjahr
- Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach 6 Monaten Beschäftigung
- Vorher: Pro vollem Beschäftigungsmonat 1/12 des Jahresurlaubs
- Bei Beschäftigungsbeginn in der zweiten Jahreshälfte: Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat
Übertragung von Resturlaub
- Grundsätzlich muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden
- Übertragung in das erste Quartal des Folgejahres möglich
- Danach verfällt der Urlaub in der Regel
Krankheit während des Urlaubs
- Krankheitstage während des Urlaubs werden nicht als Urlaubstage gezählt
- Ärztliches Attest erforderlich
- Urlaubstage werden gutgeschrieben
Ihre Rechte bei der Urlaubsgewährung
Beantragung des Urlaubs
- Rechtzeitige schriftliche Beantragung empfohlen
- Arbeitgeber muss Urlaubswünsche berücksichtigen
- Ablehnung nur aus dringenden betrieblichen Gründen möglich
Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Nicht genommener Urlaub muss ausgezahlt werden
- Berechnung anteilig nach Beschäftigungsmonaten
- Gilt auch in der Probezeit
Häufige Fragen zum Urlaubsanspruch
Kann der Arbeitgeber weniger Urlaub gewähren?
Nein, der gesetzliche Mindestanspruch darf nicht unterschritten werden. Per Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann jedoch mehr Urlaub vereinbart werden.
Verfällt der Urlaub bei längerer Krankheit?
Nein, der Urlaubsanspruch verfällt bei längerer Krankheit nicht automatisch. Er kann bis zu 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres übertragen werden.
Gibt es Urlaub während der Probezeit?
Ja, der Urlaubsanspruch gilt auch während der Probezeit. Allerdings entsteht der volle Jahresurlaub erst nach sechs Monaten Beschäftigung.
Checkliste: Ihre Urlaubsrechte im Überblick
- Gesetzlicher Mindestanspruch auf bezahlten Urlaub
- Berechnung nach Ihren wöchentlichen Arbeitstagen
- Volle Bezahlung während des Urlaubs
- Übertragungsmöglichkeit in das Folgejahr
- Schutz bei Krankheit während des Urlaubs
- Auszahlung von Resturlaub bei Kündigung
Fazit
Als Minijobberin oder Minijobber haben Sie einen fest verankerten Anspruch auf bezahlten Urlaub. Lassen Sie sich dieses wichtige Arbeitnehmerrecht nicht vorenthalten. Im Zweifelsfall können Sie sich an die Minijob-Zentrale oder eine Arbeitnehmerberatungsstelle wenden.