Minijob 2025: Alles, was Sie über Gehalt, Arbeitszeiten und Verträge wissen müssen
Der Minijob bleibt auch 2025 eine beliebte Beschäftigungsform in Deutschland. Mit der Erhöhung des Mindestlohns und der Verdienstgrenze ergeben sich wichtige Änderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Hier erfahren Sie alles Wichtige zu Gehalt, Arbeitszeiten und vertraglichen Regelungen.
Die wichtigsten Änderungen 2025 im Überblick
- Neue Verdienstgrenze: 556 Euro monatlich (bisher 538 Euro)
- Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde
- Maximaler Jahresverdienst: 6.672 Euro
Gehalt und Verdienstmöglichkeiten
Monatliche Verdienstgrenze
Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt ab dem 1. Januar 2025 auf 556 Euro pro Monat. Diese Anpassung erfolgt aufgrund der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Der durchschnittliche monatliche Verdienst darf diese Grenze nicht überschreiten, sonst liegt kein Minijob mehr vor.
Mindestlohn und Stundenlohn
- Gesetzlicher Mindestlohn: 12,82 Euro pro Stunde
- Durchschnittlicher Stundenlohn bei Minijobs: 13,52 Euro (Stand 2023)
- Arbeitgeber können auch höhere Stundenlöhne zahlen
Zusätzliche Vergütungen
Folgende Zahlungen zählen nicht zur Verdienstgrenze:
- Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge
- Inflationsausgleichsprämie (bis 3.000 Euro, noch bis Ende 2024)
- Zuschüsse zum Deutschlandticket
- Jubiläumszuwendungen
- Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale
Arbeitszeiten im Minijob
Maximale Arbeitsstunden
Bei einem Mindestlohn von 12,82 Euro können Minijobber etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten. Die genaue Stundenanzahl hängt vom vereinbarten Stundenlohn ab:
- Bei Mindestlohn (12,82 Euro): ca. 43 Stunden/Monat
- Bei 13 Euro: ca. 41 Stunden/Monat
- Bei 14 Euro: ca. 38 Stunden/Monat
Arbeitszeitregelungen
- Maximale tägliche Arbeitszeit: 8 Stunden
- Bei mehr als 6 Stunden: mindestens 30 Minuten Pause
- Bei mehr als 9 Stunden: mindestens 45 Minuten Pause
- Mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen Arbeitstagen
Flexible Arbeitszeiten
- Arbeitsstunden können flexibel über die Woche/den Monat verteilt werden
- Möglichkeit zur Einrichtung eines Arbeitszeitkontos
- Überstunden müssen innerhalb von 12 Monaten ausgeglichen werden
Arbeitsvertrag und rechtliche Rahmenbedingungen
Vertragsgestaltung
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfehlenswert. Er sollte folgende Punkte enthalten:
- Name und Anschrift beider Parteien
- Beginn der Beschäftigung
- Arbeitszeit und Arbeitsstunden
- Vergütung und Zahlungsweise
- Urlaubsanspruch
- Kündigungsfristen
Kündigungsfristen
- Während der Probezeit: 2 Wochen
- Nach der Probezeit: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
- Längere Kündigungsfristen können vertraglich vereinbart werden
Arbeitnehmerrechte
Minijobber haben die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte:
- Anspruch auf bezahlten Urlaub
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Mutterschutz und Elternzeit
- Kündigungsschutz
- Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Besondere Regelungen und Ausnahmen
Unvorhersehbares Überschreiten der Verdienstgrenze
- Maximal zweimaliges Überschreiten pro Jahr möglich
- Bis maximal 1.076 Euro pro Monat
- Maximaler Jahresverdienst in diesem Fall: 7.532 Euro
Mehrere Minijobs
- Nur ein Minijob neben einer Hauptbeschäftigung möglich
- Mehrere Minijobs ohne Hauptbeschäftigung: Gesamtverdienst darf 556 Euro nicht überschreiten
- Zusätzlich ist eine kurzfristige Beschäftigung möglich
Fazit und Ausblick
Die Anpassungen für 2025 bieten Minijobbern die Möglichkeit, mehr zu verdienen bei gleichbleibender Arbeitszeit. Arbeitgeber müssen die Anpassung des Mindestlohns beachten und gegebenenfalls Arbeitsverträge aktualisieren. Die grundlegenden Arbeitnehmerrechte und Pflichten bleiben dabei unverändert bestehen.
Für eine erfolgreiche Minijob-Beschäftigung ist es wichtig, dass beide Parteien ihre Rechte und Pflichten kennen und einhalten. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag und klare Absprachen schaffen dabei Sicherheit für alle Beteiligten.