Minijob-Benefits 2025: Welche Zusatzleistungen sind möglich?
Mit der Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenze auf 556 Euro ab Januar 2025 stellt sich für viele Arbeitgeber die Frage: Welche zusätzlichen Benefits können Minijobbern geboten werden, ohne deren Status zu gefährden? Ein Überblick über die wichtigsten Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Deutschlandticket als steuerfreier Benefit
Eine attraktive Option ist die Übernahme des 49-Euro-Deutschlandtickets. Diese Zusatzleistung ist steuer- und sozialversicherungsfrei und wird nicht auf die Minijob-Verdienstgrenze angerechnet. Interessant: Das Ticket kann auch bei Homeoffice-Tätigkeiten gewährt werden, da es nicht an einen spezifischen Arbeitsweg gebunden ist.
Sachbezüge richtig nutzen
Bei Sachbezügen ist Vorsicht geboten: Die monatliche Freigrenze liegt bei 50 Euro. Wichtig dabei:
- Keine Amazon-Gutscheine: Diese werden von den Finanzbehörden als geldähnlich eingestuft
- Empfehlenswert sind: Regional begrenzte Gutscheine oder spezifische Tankgutscheine
- Essensgutscheine: Bis zu 15 Gutscheine monatlich im Wert von je 7,23 Euro sind möglich
Technische Ausstattung und Arbeitsplatz
Besonders im Homeoffice bieten sich verschiedene Möglichkeiten:
- Bereitstellung von Arbeitsgeräten (Laptop, Monitor)
- Ergonomische Büroausstattung (höhenverstellbarer Schreibtisch, ergonomischer Stuhl)
- Diensthandy mit Vertrag
- Büromöbel für das Homeoffice
Weitere steuerfreie Zusatzleistungen
Folgende Benefits können zusätzlich angeboten werden:
- Betriebliche Gesundheitsförderung (z.B. Firmenfitness)
- Zusätzliche Urlaubstage
- Weiterbildungsmöglichkeiten
- Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge
Besondere Anlässe nutzen
Bei persönlichen Anlässen wie Geburtstagen können zusätzlich zur monatlichen Sachbezugsfreigrenze weitere Sachbezüge bis zu 60 Euro steuerfrei gewährt werden. Wichtig: Dies gilt nicht für allgemeine Anlässe wie Weihnachten.
Vorsicht bei der Rentenversicherung
Arbeitgeber können den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung (3,6%) nicht zusätzlich übernehmen, da dies als geldwerter Vorteil gilt und den Minijob-Status gefährden würde.
Alternative: Übergangsbereich
Eine Alternative zum klassischen Minijob bietet der Übergangsbereich ab 538,01 Euro. Hier gelten andere Regelungen für Zusatzleistungen, und Arbeitnehmer profitieren von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen.
Fazit
Die Gestaltungsmöglichkeiten für Minijob-Benefits sind vielfältig, erfordern aber sorgfältige Planung und Dokumentation. Besonders attraktiv sind steuerfreie Zusatzleistungen wie das Deutschlandticket oder die Bereitstellung von Arbeitsmitteln. Wichtig ist, die rechtlichen Grenzen zu beachten, um den Minijob-Status nicht zu gefährden.
Stand: Januar 2025