Arbeitszeit im Minijob: Diese Stundengrenzen gelten 2024/2025

Die Frage nach der maximalen Arbeitszeit im Minijob beschäftigt viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Anders als oft vermutet, gibt es keine fest vorgeschriebene Höchststundenzahl. Stattdessen ergibt sich die maximale Arbeitszeit aus dem Zusammenspiel von Mindestlohn und Verdienstgrenze.

Maximale Arbeitszeit im Minijob 2024

Seit dem 1. Januar 2024 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde. Bei der aktuellen Verdienstgrenze von 538 Euro monatlich bedeutet das:

  • Maximale Arbeitszeit pro Monat: 43,35 Stunden
  • Durchschnittliche Wochenarbeitszeit: etwa 10 Stunden

Neue Grenzen ab 2025

Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro zum 1. Januar 2025 und der damit verbundenen Anhebung der Verdienstgrenze auf 556 Euro monatlich bleibt die mögliche Arbeitszeit etwa gleich bei:

  • Maximale Arbeitszeit pro Monat: etwa 43 Stunden
  • Durchschnittliche Wochenarbeitszeit: etwa 10 Stunden

Höherer Stundenlohn = Weniger Arbeitsstunden

Wichtig: Je höher der vereinbarte Stundenlohn, desto weniger Stunden können im Minijob gearbeitet werden. Bei einem Stundenlohn von:

  • 13,00 Euro: maximal 41,38 Stunden pro Monat
  • 14,00 Euro: maximal 38,43 Stunden pro Monat

Flexible Verteilung der Arbeitszeit

Die monatliche Arbeitszeit kann flexibel über den Monat verteilt werden. Dabei gelten jedoch die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen:

  • Maximale tägliche Arbeitszeit: 8 Stunden
  • In Ausnahmefällen bis zu 10 Stunden täglich möglich
  • Mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen Arbeitstagen

Arbeitszeitguthaben im Minijob

Minijobber können auch Überstunden aufbauen. Dabei gilt:

  • Maximal 50% mehr als die vereinbarte Arbeitszeit
  • Ausgleich innerhalb von 12 Monaten durch Freizeit oder Bezahlung
  • Zeitguthaben muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden

Vorsicht bei starken Schwankungen

Zu starke Schwankungen der Arbeitszeit können problematisch sein. Ein Beispiel: Wenn ein Minijobber drei Monate im Jahr Vollzeit arbeitet und in den restlichen Monaten nur wenige Stunden, könnte dies als Umgehung der Sozialversicherungspflicht gewertet werden.

Fazit

Die maximale Arbeitszeit im Minijob wird hauptsächlich durch die Verdienstgrenze und den Mindestlohn bestimmt. Eine sorgfältige Dokumentation der Arbeitszeit ist wichtig, um die Grenzen einzuhalten und später Nachweise führen zu können.