Minijob Grenze 2024
Die Minijob-Grenze wird sich im Jahr 2024 ändern. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist es wichtig, die neuen Regelungen zu kennen. Hier erfahren Sie alles über die aktuellen Verdienstgrenzen und was sich zum Jahreswechsel ändert.
Die neue Minijob-Grenze ab Januar 2024
Ab dem 1. Januar 2024 steigt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von 520 Euro auf 538 Euro. Diese Erhöhung erfolgt aufgrund der Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns, der zum gleichen Zeitpunkt auf 12,41 Euro pro Stunde angehoben wird.
Was bedeutet das für das Jahreseinkommen?
Für das Jahr 2024 ergibt sich damit eine neue Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro. Diese Grenze gilt für eine ganzjährige Beschäftigung.
Flexibilität bei der monatlichen Verdienstgrenze
Es ist wichtig zu wissen: In einzelnen Monaten dürfen Sie auch mehr als 538 Euro verdienen. Entscheidend ist, dass Ihr durchschnittlicher monatlicher Verdienst die Grenze nicht überschreitet.
Überschreitung der Verdienstgrenze
In unvorhersehbaren Situationen, wie beispielsweise bei einer Krankheitsvertretung, darf die Verdienstgrenze in bis zu zwei Kalendermonaten überschritten werden. Dabei gilt:
- Die Überschreitung darf maximal das Doppelte der normalen Verdienstgrenze betragen
- Im Jahr 2024 bedeutet das: bis zu 7.532 Euro Jahresverdienst (14 x 538 Euro)
Arbeitszeit im Minijob 2024
Die maximale monatliche Arbeitszeit richtet sich nach dem Mindestlohn. Bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro können Sie etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten.
Ausblick auf 2025
Bereits jetzt steht fest: Zum 1. Januar 2025 wird es eine weitere Anpassung geben:
- Die monatliche Verdienstgrenze steigt auf 556 Euro
- Der Mindestlohn erhöht sich auf 12,82 Euro pro Stunde
- Die Jahresverdienstgrenze wird dann bei 6.672 Euro liegen
Fazit
Die Anpassung der Minijob-Grenze erfolgt automatisch mit der Erhöhung des Mindestlohns. Dies stellt sicher, dass Minijobber weiterhin etwa die gleiche Anzahl an Stunden pro Monat arbeiten können. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten die neuen Grenzen im Blick behalten, um den Status als Minijob nicht zu gefährden.
Stand: November 2024